Leider muss nun auch der Kasperl-Fischer Allgemeine –Geschäfts- Bedingungen veröffentlichen da es immer mehr Menschen gibt die glauben man könne dauernd buchen und absagen wie man grad lustig und aufgelegt ist.
Also Hier die AGB`s vom Kasperl-Fischer:
- Ein Vertrag kommt bereits mit Ihrer Zusage in mündlicher Form oder schriftlicher Form zustande. Beides gilt als verbindliche Buchung.
- Beginn und Ort der Vorstellung(en): nach Vereinbarung.
- Beginn des Bühnenaufbaus: ca. 1 Stunde vor Spielbeginn der ersten Vorstellung.
- Manche Bühnen sind nicht wetter- und wind-fest und müssen daher bei Schlechtwetter und/oder Wind an einem geschützten Ort aufgestellt werden.
- Die Entscheidung, ob die Bühne aufgestellt wird und/oder eine Vorstellung stattfinden kann, obliegt Vorort bei unsicheren Wetterbedingungen einzig und allein dem Kasperl-Fischer.
- Der Kasperl-Fischer behält sich ebenfalls einen Abbruch der Vorstellung im Freien vor, wenn sich während der Vorstellung die Wetterbedingungen (Wind, Regen, etc.) negativ ändern.
- Bei Entfallen der Vorstellung aus obigen Gründen können die kompletten Honorarkosten verrechnet werden. Auch kann eine Abgeltung der bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
- Geeignete Sitzgelegenheiten für das Publikum sollte vom Veranstalter bereitgestellt werden.
- Das ideale Alter der zuschauenden Kinder bei einer Kasperle-vorstellung ist ab 3 Jahren
- Der Kasperl-Fischer behält sich in Ausnahmefällen einen Abbruch der Vorstellung vor wie zum Beispiel: bei undisziplinierten Kindern, die zu nahe an die Bühne herantreten und nach mehrmaliger Ermahnung nicht von der Bühne ablassen. Bei Bewerfen der Bühne mit Gegenständen etc. In diesen Fällen sind die Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen für die Disziplin der Kinder verantwortlich.
- Bei Entfallen der Vorstellung aus obigen Gründen können die kompletten Honorarkosten verrechnet werden. Auch kann eine Abgeltung der bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
- Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar nach der/den Vorstellungen vor Ort.
- In besonderen Fällen kann auch eine bargeldlose Zahlung vereinbart werden.
- Der Kasperl-Fischer behält sich bei eigener Krankheit vor, eine Vorstellung abzusagen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung. Termine für Ersatzvorstellungen sind neu festzusetzen.
- Entfällt eine Vorstellung aus obigen Gründen. So fallen keine Kosten an.
- Entfällt eine Vorstellung auf Wunsch des Auftraggebers, so kann gegebenenfalls die gesamte vereinbarte Honorarsumme in Rechnung gestellt werden.
- Eine bezahlte Ausfallentschädigung kann bei erneuter Buchung ganz oder teilweise angerechnet werden.